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Logopädie Erwachsene

Therapiebereiche Erwachsene

Stimme:
  • Funktionelle Stimmstörungen
  • Organische Stimmstörungen
  • Psychogene Stimmstörungen

Ihre Stimme ermüdet schnell und ist den alltäglichen Anforderungen nicht mehr gewachsen? Sie sind häufig heiser, das Sprechen strengt Sie an? Oder Sie haben bereits die Diagnose, dass bei Ihnen z.B. Stimmlippenknötchen vorliegen? Dann sollten Sie sich eine Heilmittelverordnung von Ihrem Hals-Nasen-Ohren Arzt oder Ihrem Hausarzt ausstellen lassen. Mit Hilfe einer Stimmtherapie machen wir Ihre Stimme wieder belastbar, damit Sie in Alltag und Beruf wieder gehört werden.

Redeflussstörungen:
  • Stottern

  • Poltern

Stottern

Sie haben Schwierigkeiten, bestimmte Laute am Wortanfang oder auch in der Mitte eines Wortes auszusprechen. Buchstaben, Silben oder ganze Worte wollen Ihnen einfach nicht über die Lippen gehen. Die Laute werden häufig wiederholt, bevor Sie sie aussprechen können oder Sie fühlen eine Blockade, die es Ihnen unmöglich macht mit dem Wort oder Satz zu beginnen. Ihr ganzer Körper zeigt Anstrengungen und Mitbewegungen? Aus Angst vor dem Stottern vermeiden sie bestimmte Situationen und Worte oder umschreiben sie so, dass Sie die Laute, die Ihnen schwer fallen, nicht benutzen müssen? Während einer logopädischen Therapie, die Sie z.B. von Ihrem Hausarzt verordnet bekommen können, möchten wir Sprechängste abbauen und Ihnen mit Hilfe von Sprechtechniken einen Weg aufzeigen, wie Sie flüssiger sprechen können.

Poltern 

Vielleicht hören Sie immer wieder, dass Sie bitte langsamer sprechen mögen, da man Sie nicht gut verstehe. Ihnen ist Ihr überhöhtes Sprechtempo selbst nicht bewusst, aber Sie werden häufig darauf hingewiesen. Durch eine logopädische Therapie lernen Sie mehr über Ihr Sprechtempo und gemeinsam versuchen wir durch unterschiedliche Techniken Ihr Sprechen zu entschleunigen. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Therapie.

Neurologische bedingte Sprach-,Sprech-, und Schluckstörungen:
  • Aphasien
  • Dysarthrien
  • Dysphagien

Aphasien

Eventuell kann Ihnen von unseren Therapiemöglichkeiten nur von Angehörigen berichtet werden, da Sie zum jetzigen Zeitpunkt, verursacht durch einen Schlaganfall, ein Schädel-Hirn-Trauma oder einen Gehirntumor nicht in der Lage sind, den Text sicher zu lesen. Buchstaben kommen Ihnen fremd vor. Lesen und Schreiben sind beeinträchtigt, das Sprachverständnis eventuell auch. Sie haben häufig das Gefühl, Ihnen liegt das Wort auf der Zunge, aber sie kommen nicht darauf. Wortfindungsstörungen sind eines der häufigsten Symptome einer Aphasie. Bei einer sehr ausgeprägten Form der Aphasie kann es zum völligen Verlust der Sprache kommen. Sollten Sie, z.B. nach einem Schlaganfall oder einer neurologischen Erkrankung unter diesen Einschränkungen leiden, so kann Ihnen Ihr behandelnder Neurologe oder Ihr Hausarzt eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Behandlung ausstellen und wir erarbeiten gemeinsam Wege, damit Sie wieder besser an der alltäglichen Kommunikation teilnehmen können.

Dysarthrien

Das Sprechen ist beeinträchtigt. Sie haben vielleicht häufiger die Erfahrung gemacht, nicht richtig verstanden zu werden. Sie sprächen undeutlich oder würden „nuscheln“. Häufig ist auch der Stimmklang in Mitleidenschaft gezogen, so dass die Stimme heiser und sehr schwach klingt, das Sprechen, gerade bei einem erhöhten Geräuschpegel, strengt Sie sehr an. Sprechen Sie mit Ihrem Neurologen, Ihrem HNO-Arzt oder Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Behandlung ausstellen, damit wir gemeinsam an einer deutlicheren Artikulation und einer kräftigeren Stimme arbeiten können.

Dysphagien 

Sie verschlucken sich in letzter Zeit, bzw. nach einem neurologischen Ereignis, wie z.B. einem Schlaganfall, häufiger. Sie haben das Gefühl sich oftmals räuspern zu müssen oder husten mehrfach nach dem Essen. Ihre Stimme klingt „belegt“? Eventuell haben Sie auch an Gewicht verloren und vor Kurzem eine Lungenentzündung gehabt? Dies sind Anzeichen für den Beginn oder eine bereits fortgeschrittene Schluckstörung, die logopädisch behandelt werden sollte. Ihr Neurologe, HNO-Arzt oder Ihr Hausarzt wird Ihnen eine Heilmittelverordnung für die Logopädie ausstellen. Durch eine Schlucktherapie erlernen Sie Hilfestellungen und erhalten Tipps für den Alltag, um Ihre Mahlzeiten so sicher wie möglich zu sich zu nehmen.

Myofunktionelle Störung:
  • Falsches Schluckmuster
  • Erhöhte bzw. herabgesetzte Muskelspannung im Mund- bzw. Gesichtsbereich
  • Mundatmung

Sie haben durch Ihren Zahnarzt oder Ihren Kieferorthopäden eine Verordnung für die Logopädie erhalten, da Ihr Schluckmuster nicht korrekt ist? Sie werden eventuell irritiert sein, dass ein so selbstverständlicher Ablauf durch eine Therapie korrigiert werden soll. Vielleicht haben Sie sich im Erwachsenenalter dazu entschlossen, sich einer Kieferregulierung zu unterziehen. Dabei ist aufgefallen, dass Ihre Zunge während des Schluckens gegen die Schneidezähne drückt.

Diese ‘Angewohnheit’ Ihrer Zunge kann nun die gesamte kieferorthopädische Behandlung gefährden, da Ihre Zunge immer gegen die Spange arbeiten wird. Mit Hilfe einer logopädischen Behandlung wird die Zungen- und Lippenmuskulatur gekräftigt und das richtige Schluckmuster erlernt, damit Sie ein zufriedenstellendes kieferorthopädisches Ergebnis erreichen.

Aussprachestörungen:
  • Lispeln’
  • undeutliche Aussprache

Seit Ihrer Kindheit rutscht Ihre Zunge bei den S-Lauten zwischen die Schneidezähne? Eventuell waren Sie bereits als Kind in logopädischer Therapie oder es hat Sie bisher nicht gestört. Jetzt möchten Sie an Ihrer Aussprache arbeiten, dem ‘Lispeln’ den Kampf ansagen. Auch im Erwachsenenalter ist es möglich, die Zunge so zu trainieren, dass sie bei den S-Lauten an der richtigen Stelle hinter den Zähnen liegt. Ebenso kann eine deutlichere Aussprache erlernt werden. Mit Hilfe von Selbstreflektion, einigen Techniken und Ihrer Motivation können Sie Ihr Sprechen verändern und verbessern.

 

Zuzahlungen:

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind alle Patienten von der Zuzahlung befreit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Summe, die die Krankenkasse für zehn Therapieeinheiten zahlt und 10 € Rezeptgebühr erhoben.

 

In Einzelfällen können Patienten von der Zuzahlung befreit werden. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.

Praxisräume